Allgemeine Auftragsbedingungen
Stand: Oktober 2026
Unseren Aufträgen liegen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB) zugrunde, die die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen zur Verfügung stellt. Sie regeln unter anderem den Umfang des Auftrags, Ihre Mitwirkung, die Haftung, die Verschwiegenheit, das Honorar und die Beendigung der Zusammenarbeit. Für Verbraucher gelten zusätzlich die ergänzenden Bestimmungen am Ende der AAB.
Neue Aufträge: AAB 2026
Für Aufträge, die Sie uns neu erteilen, gelten die AAB 2026.
Bestehende Aufträge
Für bereits erteilte Aufträge gilt die Fassung, die bei Auftragserteilung vereinbart wurde. Die bisherige Fassung der Kammer finden Sie hier:
Ergänzend: unser Zufriedenheitsversprechen
Wenn Sie in den ersten drei Monaten nicht zufrieden sind, beenden Sie die Zusammenarbeit ohne Kündigungsfrist. Wir übergeben Ihre Unterlagen vollständig und kostenfrei an Ihre neue Kanzlei.
Damit weichen wir zu Ihren Gunsten von der dreimonatigen Beendigungsfrist für Daueraufträge ab (AAB 2026 Punkt 10. (3), AAB 2018 Punkt 9. (3)). Mehr dazu: Steuerberater wechseln.
Fragen
Fragen zu den Auftragsbedingungen beantworten wir gerne – im Erstgespräch oder per E-Mail an info@arus.group.