Jahresabschluss in Innsbruck
termingerecht und erklärt

Ihren Jahresabschluss erstellt ARUS in Innsbruck – als Bilanz oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, samt Steuererklärungen und fristgerecht eingereicht. Danach gehen wir die Zahlen persönlich mit Ihnen durch: was sich verändert hat und was das für das laufende Jahr bedeutet.

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Stand:

Was gehört zum Jahresabschluss bei ARUS?

Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung
Für alle, die bilanzieren müssen – etwa jede GmbH, unabhängig vom Umsatz: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und, wo vorgeschrieben, Anhang nach dem Unternehmensgesetzbuch.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Für Einzelunternehmen, Selbständige und freie Berufe, die nicht bilanzieren müssen: Wir ermitteln Ihren Gewinn vollständig und mit den Freibeträgen, die Ihnen zustehen.
Steuererklärungen
Wir erstellen Ihre Steuererklärungen und reichen sie ein. Mit uns als steuerlicher Vertretung gelten dafür längere Fristen.
Offenlegung im Firmenbuch
Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss im Firmenbuch offenlegen, spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag. Wir übermitteln ihn fristgerecht für Sie.
Persönliches Abschlussgespräch
Wir gehen den Abschluss mit Ihnen durch: was sich gegenüber dem Vorjahr verändert hat, woran es liegt und was das für Ihre Vorauszahlungen und das laufende Jahr bedeutet.
Steuern vor dem Jahresende kennen
Warum erst nach dem Jahresabschluss erfahren, wie viel Steuern Sie bezahlen müssen? Auf Wunsch rechnen wir schon während des Jahres hoch – solange Sie noch gestalten können.

Buchhaltung und Abschluss aus einer Hand

Führt ARUS auch Ihre laufende Buchhaltung, liegt beim Jahresabschluss alles schon bereit – ohne Übergabe zwischen zwei Büros und ohne Suche nach Belegen vom Frühjahr.

Zur Buchhaltung

Häufige Fragen

Brauche ich eine Bilanz oder reicht eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?

Das hängt von Rechtsform und Umsatz ab. Eine GmbH bilanziert immer, unabhängig vom Umsatz. Einzelunternehmen müssen erst bilanzieren, wenn ihr Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren 700.000 € übersteigt – bei mehr als 1 Mio. € schon ab dem Folgejahr; darunter reicht die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Für freie Berufe gilt diese Grenze nicht.

Bis wann muss der Jahresabschluss fertig sein?

Die Steuererklärungen sind bis 30. April auf Papier oder bis 30. Juni über FinanzOnline fällig; mit uns als steuerlicher Vertretung gelten längere Fristen. Eine GmbH muss ihren Jahresabschluss zusätzlich spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuch einreichen.

Was brauchen Sie von mir für den Jahresabschluss?

Die Belege und Kontoauszüge des Jahres sowie Angaben, die nur Sie kennen – etwa zum Lagerstand, zu offenen Rechnungen oder zur privaten Nutzung von Auto und Telefon. Führen wir Ihre Buchhaltung, liegt das meiste schon bei uns.

Termin in der Südbahnstraße 14.

Montag bis Donnerstag 09:00–15:00 Uhr, Freitag 09:00–12:00 Uhr. Nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten.

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