Betriebsprüfung? Wir sitzen an Ihrer Seite.
ARUS in Innsbruck begleitet Sie bei jeder Art von Prüfung: bei der Vorbereitung, in der Verhandlung der Feststellungen und bis zur Verteidigung im Finanzstrafverfahren. Ist eine Prüfung angekündigt, rufen Sie an, bevor sie beginnt – bis dahin ist etwa eine Selbstanzeige noch möglich.
Stand:
Prüfung angekündigt? Das ist jetzt zu tun
- 1Prüfungsauftrag genau lesenWelcher Zeitraum, welche Abgaben, wer prüft? Das bestimmt, was vorzubereiten ist.
- 2Uns sofort informierenJe früher wir dabei sind, desto mehr Spielraum bleibt – für die Vorbereitung und für den Termin.
- 3Selbstanzeige prüfen – vor Beginn der PrüfungSie wirkt nur strafbefreiend, solange die Tat nicht entdeckt ist – bei einer Prüfung spätestens zu ihrem Beginn. Nach der Ankündigung kommt ein Zuschlag dazu.
- 4Unterlagen gemeinsam vorbereitenBücher, Belege und Aufzeichnungen für den Prüfungszeitraum – vollständig und geordnet.
- 5Nicht allein verhandelnWir sind bei der Prüfung dabei, beantworten die Fragen der Prüfer mit Ihnen und verhandeln die Feststellungen.
Wobei ARUS Sie begleitet
- Vorbereitung und Begleitung
- Bei Außenprüfung, Umsatzsteuersonderprüfung, GPLB – der Prüfung der Lohnabgaben und Sozialversicherungsbeiträge – und Nachschau, etwa der Registrierkasse.
- Verhandlung der Feststellungen
- Wir verhandeln aktiv mit den Prüfern – bevor aus Feststellungen Bescheide werden.
- Selbstanzeige
- Ob sie noch wirkt, was hinein muss und welcher Zuschlag droht: Wir prüfen das und erstatten sie mit Ihnen.
- Verteidigung im Finanzstrafverfahren
- Vor der Finanzstrafbehörde vertreten wir Sie als Verteidiger. Ist das Gericht zuständig, unterstützen wir Ihren Rechtsanwalt.
- Beschwerde an das Bundesfinanzgericht
- Stimmt ein Bescheid nach der Prüfung nicht, bringen wir Ihre Beschwerde ein.
„Ich begleite Sie persönlich bei jeder Art von Prüfung, verhandle aktiv mit den Prüfern und vertrete Sie als Verteidiger im Finanzstrafverfahren.“
MMag. Yavuzhan ÖztürkSteuerberaterHier hört Buchhaltung auf – und Verfahrensrecht beginnt.
Das Finanzministerium wählt Prüfungsfälle mit einer eigenen Einheit für Datenanalyse und künstliche Intelligenz aus. Im Verfahren kennen wir Ihre Rechte und nutzen sie für Sie.
Häufige Fragen
Was tun, wenn eine Betriebsprüfung angekündigt ist?
Rufen Sie Ihren Steuerberater an, bevor die Prüfung beginnt. Gemeinsam lesen wir den Prüfungsauftrag, bereiten die Unterlagen vor und klären, ob eine Selbstanzeige noch sinnvoll ist – das geht nur bis zum Beginn der Prüfung.
Bis wann ist eine Selbstanzeige möglich?
Strafbefreiend wirkt sie nur, solange die Tat noch nicht entdeckt ist – bei einer Prüfung spätestens zu ihrem Beginn. Wird sie erst nach der Ankündigung einer Prüfung erstattet, ist zusätzlich ein Zuschlag zu zahlen: die Abgabenerhöhung, je nach Höhe der Nachzahlung 5 bis 30 % (§ 29 FinStrG).
Was ist eine GPLB?
Die gemeinsame Prüfung von Lohnabgaben und Beiträgen. Prüfer des Finanzamts, des Prüfdienstes für Lohnabgaben und Beiträge (PLB) oder der ÖGK prüfen dabei Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum DB, Kommunalsteuer und Sozialversicherungsbeiträge.
Darf mich ein Steuerberater im Finanzstrafverfahren verteidigen?
Ja, vor der Finanzstrafbehörde: Dort sind neben Rechtsanwälten auch Steuerberater als Verteidiger zugelassen (§ 77 FinStrG). Ist das Gericht zuständig, verteidigt ein Rechtsanwalt; der Steuerberater kann ihn dabei unterstützen (§ 199 FinStrG).
Vertritt mich ARUS gegenüber dem Finanzamt?
Ja. ARUS vertritt Sie gegenüber den Finanzbehörden, führt Rechtsmittelverfahren bei Steuerstreitigkeiten und begleitet Sie durch Betriebsprüfungen.
Termin in der Südbahnstraße 14.
Montag bis Donnerstag 09:00–15:00 Uhr, Freitag 09:00–12:00 Uhr. Nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten.