Arbeitnehmerveranlagung: Bis wann können Sie sie einreichen?
Fünf Jahre rückwirkend. Für das Jahr 2021 endet die Frist am 31. Dezember 2026. Eingereicht wird über FinanzOnline oder beim Finanzamt.
Stand: MMag. Yavuzhan Öztürk, Steuerberater
Welche Jahre sind noch offen?
Die letzten fünf Kalenderjahre. Die Frist endet jeweils am 31. Dezember des fünften Folgejahres.
| Veranlagungsjahr | Einreichen bis |
|---|---|
| 2021 | 31.12.2026läuft dieses Jahr ab |
| 2022 | 31.12.2027 |
| 2023 | 31.12.2028 |
| 2024 | 31.12.2029 |
| 2025 | 31.12.2030 |
Was lässt sich absetzen?
Alles, was Ihr Einkommen mindert und dem Finanzamt noch nicht bekannt ist.
- Werbungskosten – etwa Fortbildungen, Arbeitsmittel oder Fachliteratur
- Sonderausgaben – etwa Steuerberatungskosten; Kirchenbeitrag und Spenden melden die Empfänger in der Regel automatisch
- Außergewöhnliche Belastungen – etwa Krankheitskosten
- Absetz- und Freibeträge – etwa Familienbonus Plus oder Pendlerpauschale
Was ist die antragslose Arbeitnehmerveranlagung?
Ergibt sich aus den Daten des Finanzamts eine Gutschrift und haben Sie keine Erklärung eingereicht, kann das Finanzamt die Veranlagung unter bestimmten Voraussetzungen von sich aus durchführen. Ausgaben, die es nicht kennt, fehlen dann – eine eigene Erklärung innerhalb der fünf Jahre ist trotzdem möglich.
Wie reichen Sie sie ein?
Online über FinanzOnline oder mit dem Formular L1 beim Finanzamt. Für Kinder kommt die Beilage L1k dazu.
Was, wenn sich eine Nachzahlung ergibt?
Bei der freiwilligen Veranlagung können Sie den Antrag innerhalb der Beschwerdefrist von einem Monat zurückziehen. Das gilt nicht, wenn die Veranlagung Pflicht ist.